55 Abs. 1 MWSTV. Denn mit Blick auf die konstante Rechtsprechung des Bundesgerichts, dass in bundesrechtlichen Abgabesachen einem Begehren des Abgabepflichtigen um Revision des rechtskräftigen Entscheides einer unteren Instanz auch dann Folge zu geben ist, wenn gesetzliche Vorschriften hierüber fehlen (Archiv für Schweizerisches Abgaberecht [ASA] 46 S. 347 E. 1 mit Hinweisen) und die Tatsache, dass die sinngemässe Anwendung von Art. 66 VwVG auf die Revision von erstinstanzlichen Entscheiden der ESTV für die Warenumsatzsteuer in der Lehre postuliert wird (Dieter Metzger, Handbuch der Warenumsatzsteuer, Muri/Bern 1983, Rz. 860; vgl. Fritz Gygi, Bundesverwaltungsrechtspflege,