Der Verordnungsgeber hat bei einer ähnlichen Frage im Zusammenhang mit der Steuerpflicht, nämlich dem Erreichen der Umsatzgrenze bzw. dem Beginn der Steuerpflicht beim Übergang von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer (Art. 84 Abs. 2 MWSTV), eine im Wesentlichen gleichlautende Lösung getroffen wie für den Beginn der Steuerpflicht unter dem Regime der Mehrwertsteuer. Die SRK hat diese übergangsrechtliche Bestimmung als verfassungsmässig angesehen (Entscheid der SRK vom 4. Februar 1998 in Sachen M. [SRK 1997-051] E. 4; vgl. auch Entscheid der SRK vom 10. März 1999 in Sachen S. [SRK 1998-079] E. 4b).