Mit Stellungnahme vom 8. September 1999 teilte die ESTV mit, dass praxisgemäss rückwirkende Löschungen nicht vorgenommen werden. Eine Löschung aus dem Register der Steuerpflichtigen erfolgt nach einer Mitteilung des Unternehmens jeweils auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode. In Bezug auf die Abrechnungsperiode, welche am 31. Dezember 1995 endet, wird die Löschung auf dieses Datum hin auch dann vorgenommen, falls die Verwaltung die diesbezügliche Mitteilung des Steuerpflichtigen innerhalb der Frist zur