Am 13. Juli 1995 bewilligte die Verwaltung X. ausserdem die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten. Trotz der ihm erteilten Saldosteuerbewilligung rechnete X. seit seinem Eintrag in das Register der Mehrwertsteuerpflichtigen in den Steuerperioden 1. Quartal bis 4. Quartal 1995 gegenüber der ESTV nach der effektiven Methode