O., S. 283 Rz. 1049) gehen sogar einen Schritt weiter und vertreten die Ansicht, es sei mit dem Wesen der Ermessenstaxation nicht vereinbar, jeden Vorsteuerabzug infolge fehlender Rechnungen zu verweigern. Sie schlagen vor, bei der Ermittlung des Vorsteuerabzugs solle die ESTV auf die für jede Branche ermittelten Pauschalsätze abstellen. Bühlmann (Jörg R. Bühlmann, Das Schweizer Mehrwertsteuer-Handbuch, Zürich 1994, S. 225 f.) schliesslich lässt die Frage offen, weist jedoch darauf hin, dass in Deutschland eine Schätzung nur dann als zulässig erachtet werde, wenn davon ausgegangen werden könne, dass vollständige Unterlagen für den Vorsteuerabzug vorhanden waren.