b. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (vgl. hierzu VPB 63.27 E. 4) kann eine Schätzung der Mehrwertsteuer durch die Verwaltung entweder nach vorangehender Kontrolle des Betriebes des Steuerpflichtigen (insbesondere der Geschäftsbücher; sogenannte «externe Schätzung») oder ohne eine