Mehrwertsteuer. Vorsteuerabzug. Schätzung der Vorsteuer bei Nichteinreichen der Abrechnungen. - Formelle Voraussetzungen und Anforderungen an die Belege, welche zum Vorsteuerabzug berechtigen (E. 4). - Reicht der Steuerpflichtige seine Abrechnungen nicht ein oder stimmen diese mit der Buchhaltung nicht überein, so nimmt die ESTV eine Schätzung nach pflichtgemässem Ermessen vor. Dabei wird nur die Ausgangsumsatzsteuer geschätzt. Eine Schätzung der Vorsteuer hat zu unterbleiben. Immerhin soll die ESTV vorhandene Vorsteuerbelege bei der Berechnung der Steuer mitberücksichtigen, sofern sie den formellen Anforderungen genügen (E. 5b).