5 beginnt, ist das neue Recht auf die in den vorangegangenen zwölf Monaten erzielten, nach dieser Verordnung steuerbaren Umsätze anzuwenden (Art. 84 Abs. 2 MWSTV). b. Mit dem Steuerpflichtigen haften solidarisch die Teilhaber an einer einfachen Gesellschaft oder einer Kollektivgesellschaft im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Haftbarkeit (Art. 25 Abs. 1 Bst. a MWSTV). aa. Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.