H. Zwecks Erhebung des rechtlich relevanten Sachverhaltes ergriff die SRK am 6. Dezember 1996 eine Instruktionsmassnahme und forderte die Beschwerdeführerin auf, unter anderem darzulegen, inwiefern die Pizzeria M. GmbH von ihr irgendwelche Gegenstände bzw. Aktiven oder Passiven übernommen habe. Mit Antwortschreiben vom 11. Dezember 1996 erklärte X., nichts an die Pizzeria M. GmbH veräussert zu haben. Aus den Erwägungen: 1.a. (Formelles) b. Es ist im vorliegenden Verfahren über die Frage zu befinden, ob die Beschwerdeführerin die Steuer auf den angeblich faktisch durch das Ehepaar A. und B. im Restaurant K. bzw. in der fraglichen Pizzeria erzielten Umsätze schuldet.