Weder das eine noch das andere treffe zu und werde von X. geltend gemacht. G. Mit Eingabe vom 30. September 1996 führt X. Beschwerde bei der Eidgenössischen Steuerrekurskommission (SRK) mit dem Begehren, den Einspracheentscheid der ESTV vom 3. September 1996 aufzuheben. Zur Begründung macht sie im Wesentlichen geltend, in Z. nie ein Restaurant in Form einer Einzelfirma betrieben und geführt zu haben. Sie habe ihr Patent an die ausländischen Mieter dieses Restaurants verpachtet. Sie habe alle amtlichen Formulare unterschreiben müssen, weil die Mieter «Ausländer ohne Niederlassung» gewesen seien.