Die Buchhaltung und die Formalitäten seien durch ein Treuhandbüro erledigt worden. Die Zahlungsanweisungen und die ausgefüllten Formulare seien ihr zur Unterschrift vorgelegt worden und sie hätte diese nur weiterleiten müssen. Sie habe nie Barzahlungen gemacht, da sie kein Geld aus dem Restaurant erzielt habe. Wenn Geld einbezahlt worden sei, dann auf das Konto der GmbH. X. schilderte sodann die Probleme mit dem Ehepaar A. und B., das angeblich die Rechnungen der GmbH kaum beglich und ihren Verpflichtungen auch sonst in keiner Weise nachkam. Deshalb habe sie ihr Wirtepatent gekündigt und ihren Austritt aus der GmbH gegeben.