Am 2. Mai 1996 forderte die ESTV X. auf, ein Exemplar der Statuten der Pizzeria M. GmbH sowie ein Exemplar eines allfälligen Übernahmevertrages betreffend die Aktiven und Passiven zwischen der Einzelfirma X. und der Pizzeria M. GmbH im Zusammenhang mit dem Gründungsakt der letzteren, nachzureichen. Mit Eingabe vom 6. Mai 1996 reichte X. nebst den verlangten Statuten, der Urkunde über die Gründungsversammlung und weiteren Unterlagen, eine schriftliche Vereinbarung zwischen ihr und dem Ehepaar A. und B. vom 23. November 1994 ein. Danach verpflichtet sich X., ihre Gastwirtschaftsbewilligung für das Restaurant K. dem genannten Ehepaar ab 1. Dezember 1994 (für mindestens ein Jahr;