Am 27. März 1995 bewilligte die ESTV die Anwendung eines Saldo-Steuersatzes von 4,5%. C. Am 23. Mai 1995 reichte X. die Steuerabrechnung für das erste Quartal 1995 (Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1995) ein und deklarierte einen Gesamtumsatz von Fr. 125 146.- sowie einen geschuldeten Steuerbetrag von Fr. 5631.55. Am 22. August 1995 deklarierte sie einen Umsatz von Fr. 115 181.- und eine geschuldete Steuer von Fr. 5183.15 für das zweite Quartal desselben Jahres (Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1995). Bei der zweiten Abrechnung steht über der Unterschrift von X. der Vermerk «Pizzeria M. GmbH».