Daraufhin trug die ESTV X. mit Wirkung ab 1. Januar 1995 ins Register für Mehrwertsteuerpflichtige ein und liess ihr das Formular «Saldo-Steuersätze/Unterstellungserklärung» zukommen. Mit Unterschrift vom 14. März 1995 hat X. als «unterzeichnete Steuerpflichtige erklärt, im kommenden Jahr voraussichtlich einen Umsatz unter Fr. 500 000.- zu erzielen und die Bestimmungen der Broschüre über die Saldo-Steuersätze befolgen zu wollen». Sie unterstellte sich mit Wirkung ab 1. Januar 1995 ausdrücklich dieser Pauschalregelung. Am 27. März 1995 bewilligte die ESTV die Anwendung eines Saldo-Steuersatzes von 4,5%.