15 des Gastwirtschaftsgesetzes hin, wonach der Patentinhaber verpflichtet ist, den Betrieb selber zu führen. B. Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) wurde der ausgefüllte «Fragebogen zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger», datiert vom 10. Januar 1996, zur Eintragung von X. als Mehrwertsteuerpflichtige eingereicht. Auf diesem Fragebogen wurden folgende Angaben gemacht: