Mehrwertsteuer. Begriff der Selbständigkeit. Unterschied zwischen Einzelunternehmung und stiller Gesellschaft. Subjektive Steuerpflicht. Haftung für Steuerschulden. Zivilrechtlicher Rückgriff. - Kriterien für die Selbständigkeit sind, dass die steuerbare Tätigkeit im eigenen Namen, auf eigenes wirtschaftliches (unternehmerisches) Risiko und in betrieblicher oder arbeitsorganisatorischer Unabhängigkeit von einem Arbeitgeber erbracht wird (E. 2a).