8 Zürich, Textausgabe, 2. Aufl., Zürich 1999, S. 69; Richard Frank / Hans Sträuli / Georg Messmer, Kommentar zur zürcherischen Zivilprozessordnung, 3. Aufl., Zürich 1997, S. 840, vor § 259 ff. Rz. 7 f., mit weiterem Hinweis). 3.a. Im vorliegenden Fall ist zunächst zu untersuchen, ob die ESTV die beiden Entscheide vom 29. Mai und 17. November 1997 zutreffend direkt dem Beschwerdeführer eröffnen konnte, oder ob sie dazu gehalten war, die Zustellung an seine Treuhänderin vorzunehmen.