Bei der Zustellung handelt es sich um einen «technischen» Vorgang, mit welchem dem Empfänger die Verfügung oder ein Entscheid übermittelt wird. «Technisch» will ausdrücken, dass es sich bei der Zustellung um einen formalen Vorgang handelt. Die Zustellung bewirkt, dass die Verfügung oder der Entscheid in den Machtbereich des abwesenden Empfängers gelangt, diesem folglich die Möglichkeit eröffnet wird, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. Stadelwieser, a.a.O., S. 88). Wer in einer Eingabe eine bestimmte Adresse angegeben hat, bekundet damit sein Einverständnis, dass ihm sämtliche behördliche Korrespondenz bis zum Widerruf an diesem Ort zugestellt werden kann.