5 auch die beiden Abrechnungen (nach vereinnahmten Entgelten) für das 1. und 2. Quartal 1995 vorgelegt. Der Einsprache beigelegt war die von X. am 22. April 1996 unterschriebene Vollmacht zugunsten von M. K. und W. K. 1. (...) 2.a. Die Vollmacht ist die durch einseitiges Rechtsgeschäft (Bevollmächtigung) begründete Vertretungsbefugnis. Sie ist Befugnis, und nur dies.