Am 27. November 1997 notierte die ESTV im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen betreffend X. eine Änderung des Domizils auf folgende neue Adresse: X., p. Adr. M. und W. K., ... Den Akten der Verwaltung lässt sich nicht mehr entnehmen, ob diese Änderung durch eine Mitteilung des Steuerpflichtigen oder durch eine Eingabe des Treuhandbüros veranlasst wurde. Mit Datum vom 27. Januar 1998 reichte der Steuerpflichtige unter anderem die insgesamt 6 Abrechnungen für die Steuerperioden 3. Quartal 1995 bis 4. Quartal 1996 ein. Unter der Rubrik «rechtsverbindliche Unterschrift» weisen sämtliche Abrechnungen die Unterschrift von X. auf. Die Rubrik «Abrechnung erstellt durch: Name und Vorname /