X. reagierte nicht auf die Zustellung, und die ESTV beantragte nach dem Ablauf der Einsprachefrist die Fortsetzung der Betreibung. Aus der Pfändung erhielt sie vom Betreibungsamt den Verlustschein vom 4. Oktober 1997 über total Fr. 68 766.40 (geschuldeter Steuerbetrag zuzüglich Zinsen und Kosten). Auch für das 1. bis 4. Quartal 1996 wiederholte sich dieser Ablauf. Die Einsprachefrist gegen die letzte Beseitigung des Rechtsvorschlages durch die ESTV lief (unter Berücksichtigung der Gerichtsferien an Weihnachten) am 5. Januar 1998 unbenutzt ab. C. Am 27. November 1997 notierte die ESTV im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen betreffend