in der Bilanz verfügt (E. 2b/aa). - Besteuerung eines solchen Vorgangs unter dem Titel der Verrechnungssteuer. Beziehung zur Steuerumgehung und Stempelabgabe (E. 2b/bb). - Voraussetzungen der Besteuerung des Mantelhandels unter dem Titel der Verrechnungssteuer. Erstens bedarf es eines wirklichen Inhaberwechsels der Aktien in Form einer realen Sachübergabe. Zweitens muss die Gesellschaft entweder wirtschaftlich liquidiert oder in liquide Form gebracht worden sein. Wirtschaftliche Betrachtungsweise (E. 2b/cc). - Bestimmung des zu besteuernden Liquidationsüberschusses.