Verrechnungssteuer. Geldwerte Leistung. Mantelhandel. Solidarische Haftung des alleinigen Verwaltungsratsmitglieds. Heilung der mangelhaften Eröffnung einer Verfügung. - Gegenstand der Verrechnungssteuer (Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG). Geldwerte Leistung (Art. 20 Abs. 1 VStV). Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung. Mitwirkungspflicht des Steuerplichtigen. Beweislast (E. 2a). - Begriff des Mantelhandels. Es handelt sich dabei um einen Aktienverkauf, der es dem Erwerber ermöglicht, über eine zwar juristisch noch nicht aufgelöste, jedoch wirtschaftlich liquidierte Gesellschaft zu verfügen, selbst wenn diese noch über gewisse liquide Aktiven in der Bilanz verfügt (E. 2b/aa)