Das Bundesgericht hat für das Warenumsatzsteuerrecht den fundamentalen Grundsatz der Einheit der Unternehmung entwickelt und mehrfach bestätigt. Die Steuerpflicht bezieht sich danach auf sämtliche Umsätze und Betriebszweige des Unternehmens (ASA 62 S. 700, S. 694, 55 S. 150, 50 S. 664; unveröffentlichter BGE vom 12. Juni 1992 i.S. V.-B. SA. [2A.197/1991], E. 9a mit weiteren Hinweisen; Dieter Metzger, Handbuch der Warenumsatzsteuer, Bern 1983, Rz. 162, 213, 714). Es sind keinerlei Gründe ersichtlich, diesen Grundsatz nicht auch ins Mehrwertsteuerrecht zu übertragen.