Zur Annahme eines überspitzten Formalismus, weil die ESTV in jenen Fällen, in denen die Fakturen lediglich den Vermerk «Management-fees» enthalten und die Dienstleistungen nicht umschreiben, auf schriftliche Verträge abstellt, besteht mit Blick auf die vorerwähnten Gründe ebenfalls kein Anlass. 4.c.-5. (...) [24] Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, EDMZ, 3000 Bern. [25] Zu beziehen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, 3003 Bern. [26] Zu beziehen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, 3003 Bern.