Die von inländischen Gesellschaften bezahlten «Management-fees» seien dabei mit 6,5% Mehrwertsteuer (MWST) abgerechnet, diejenigen von ausländischen Gesellschaften als steuerbefreit deklariert worden. Die Konzernleitung werde nicht mittels Fakturierung von Einzelleistungen abgegolten, sondern über eine Prozentpauschale des jeweils erzielten Umsatzes. Es müsse zulässig sein, den Nachweis des Dienstleistungsexportes auch mit andern Mitteln als mit schriftlichen Verträgen oder detaillierten Rechnungsstellungen zu erbringen. Aus den Erwägungen: 1.-2. (...) 3.a.