Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) forderte von der H. AG Fr. 238 858.40 Mehrwertsteuer wegen ungenügend nachgewiesenen Dienstleistungsexporten nach. Die H. AG bestritt, dass die Dienstleistungsexporte ungenügend nachgewiesen seien. Sie habe in den letzten Jahren bis zu ihrer Liquidation einen wesentlichen Teil der Konzernleitungsfunktionen im H.-Konzern ausgeübt und sei dafür von ihren in- und ausländischen Gesellschaften mittels «Management-fees» entschädigt worden. Die von inländischen Gesellschaften bezahlten «Management-fees» seien dabei mit 6,5% Mehrwertsteuer (MWST) abgerechnet, diejenigen von ausländischen Gesellschaften als steuerbefreit deklariert worden.