Mehrwertsteuer. Nachweis des Dienstleistungsexports (Art. 16 MWSTV). «Management-Fees». - Für eine echte Steuerbefreiung ist der Nachweis zu erbringen, dass der Verbrauch der Dienstleistung im Ausland erfolgt. Hierfür bildet der ausländische Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Leistungsempfängers ein gewichtiges Indiz (E. 3e). - Es ist sachlich gerechtfertigt, Fakturakopien mit Angaben über Art und Nutzung der Leistung zu verlangen. Die Praxis der ESTV, im Falle von «Management-Fees» hierauf zu verzichten, wenn in der Rechnung ein Hinweis auf den zu Grunde liegenden Vertrag vorliegt, in dem die Dienstleistungen im Einzelnen umschrieben sind, ist zulässig (E. 4b).