Im Übrigen seien zwischen Aktivitäten allgemeiner Natur einerseits, die der Gesamtheit der Mitglieder dienen und der einzelnen Firma daher nur indirekt (Abschluss des Gesamtarbeitsvertrages [GAV], jährliche Lohnrunden auf Verbandsebene usw.), und solchen anderseits, die direkt dem einzelnen Mitglied zu Gute kommen (z.B. Betrieb einer Ausgleichskasse, GAV-Verhandlungen betreffend einzelne Mitglieder), zu unterscheiden. Gemäss Statuten kenne der Verband zwar verschiedene Kategorien von Mitgliedern, effektiv habe er aber nur noch ordentliche Mitglieder.