Mangels Voraussetzungen für die Steuerpflicht werde der Verband daher per 31. Dezember 1995 im Register für Mehrwertsteuerpflichtige gelöscht. Mit Ergänzungsabrechnung (EA) forderte die ESTV daher die für den Zeitraum 1. Quartal 1995 bis 4. Quartal 1995 geltend gemachten und ausbezahlten Vorsteuern im Betrag von gesamthaft Fr. 14 674.- nebst Verzugszins zurück. Der Verband bestritt die Nachforderung und verlangte einen förmlichen Entscheid. In der Folge unterliess es die ESTV offenbar versehentlich, den Verband aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen zu streichen. Sie liess ihm nach dem 1. Januar 1996 weiterhin Abrechnungsformulare zukommen.