Am 22. April 1996 führte die ESTV beim Verband eine Kontrolle betreffend die Steuerperioden 1. Quartal 1995 bis 4. Quartal 1995 (Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1995) durch. Dabei stellte die Verwaltung fest, dass die Aufwendungen des Verbandes für seine Leistungen an die Mitglieder (namentlich für den Betrieb einer Ausgleichskasse) mit den nach Statuten festgelegten Mitgliederbeiträgen gedeckt würden. Für diese Umsätze sei eine Option nach Art. 20 MWSTV ausgeschlossen. Mangels Voraussetzungen für die Steuerpflicht werde der Verband daher per 31. Dezember 1995 im Register für Mehrwertsteuerpflichtige gelöscht.