2 bei ordentlichen Mitgliedern nach der Lohnsumme, bei Vertragsmitgliedern gemäss Regelung im Interessengemeinschaftsvertrag durch den Vorstand und bei den Mitgliedern nur für Arbeitgeberbelange nach der Lohnsumme oder nach der Anzahl Arbeitnehmer. Zum mindesten haben jedoch alle Mitglieder des Verbandes einen jährlichen Minimalbeitrag zu leisten (Art. 10 der Verbandsstatuten). Am 13. Februar 1995 beantragte der Verband die Option für die freiwillige Steuerpflicht betreffend Mehrwertsteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).