Gleichzeitig beantragte sie, für die subjektive Steuerpflicht zu optieren. Die ESTV hat die Beschwerdeführerin antragsgemäss als Steuerpflichtige im entsprechenden Register eingetragen. Wie sich aus den nachfolgenden Erwägungen ergibt, hat die Beschwerdeführerin in den fraglichen Perioden überdies die Mindestumsatzgrenze erreicht. Die weiteren