2 mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verlangen würde. Mit Rückwirkung auf den 1. Januar 1995 wurde X. am 25. April 1995 antragsgemäss im von der ESTV geführten Register für Steuerpflichtige eingetragen. In der darauf folgenden umfangreichen Korrespondenz wurden unterschiedliche Standpunkte von X. einerseits und der ESTV anderseits im Wesentlichen über die Vermittlungsproblematik und über die Steuerbarkeit von Krankentransporten geltend gemacht.