Mehrwertsteuer. Vermittlung. Krankentransporte. - Aus gesundheits- und sozialpolitischen Gründen bezweckt Art. 14 Ziff. 6 MWSTV die Steuerentlastung von Beförderungsleistungen an kranke, verletzte oder invalide Personen. Allerdings ist es grundsätzlich systemfremd, für die Befreiung auf das Vorhandensein