Broschüre «Änderungen ab 1. Januar 1996» vom Dezember 1995, S. 22) abzurechnen und namentlich die auf seinem steuerbaren Umsatz lastenden Vorsteuern nicht zu ermitteln braucht (vgl. Jörg Bühlmann, Das Schweizer Mehrwertsteuer-Handbuch, Zürich 1994, S. 331 f.). Bei der Festlegung der Saldosteuersätze trägt die ESTV den besonderen Verhältnissen der einzelnen Branchen (Steuersätze, Vorsteuerbelastungen etc.) Rechnung mit dem Ziel, dass die Nettosteuerschuld von derjenigen aus der effektiven Abrechnungsmethode nicht abweicht (vgl. Broschüre November 1996, Ziff. 1.2).