weicht substantiell wohl nicht von jener der alten Broschüre ab, ist aber zum besseren Verständnis wie folgt formuliert: Ein Widerruf ist immer nur auf den 31. Dezember möglich. Er ist in schriftlicher Form bis spätestens Ende Februar des Folgejahres einzureichen. Widerrufe, die ab 1. März der Post übergeben werden, entfalten ihre Wirkung erst im nachfolgenden Jahr (Broschüre November 1996, Ziff. 5.1).