Mit Ergänzungsabrechnung vom 21. Oktober 1996 legte die ESTV die für das erste Halbjahr 1996 geschuldete Steuer auf Fr. 1204.- fest. Dabei ging sie vom eigens durch den Steuerpflichtigen deklarierten Umsatz aus und berechnete die Steuerschuld anhand des Saldosteuersatzes von 4%. Mit Schreiben vom 30. Oktober 1996 an die ESTV erklärte S., er habe mit der Abrechnung über das erste Halbjahr 1996 von der Saldosteuersatz-Methode zur effektiven Abrechnungsmethode gewechselt. Zur Begründung machte er im Wesentlichen wirtschaftliche Gründe geltend. Daraufhin teilte ihm die ESTV mit, ein Wechsel zur genauen Abrechnungsweise sei nur auf Ende eines Kalenderjahres möglich.