Dazu zählte auch die Vorbereitung der allfälligen Entsteuerung des Warenlagers durch den Beschwerdeführer, wobei ihm dafür die näheren (technischen) Einzelheiten durch die im September 1994 erschienene Broschüre «Übergang von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer» zugänglich waren. Er hatte bis zum Termin der Einreichung der Abrechnung für das 1. Quartal 1995 (30. Mai 1995) mehr als acht Monate Zeit, um die erforderlichen Unterlagen (Inventar) für die Entsteuerung des Warenlagers vorzubereiten.