8 entwickelten Detailbestimmungen wurden weder verfassungsmässige Rechte verletzt noch hat die Verwaltung ihren Gestaltungsspielraum überschritten, wenn sie vom Steuerpflichtigen detaillierte Nachweise (Auflistung von Art und Menge der Waren, Lieferant, Ankaufspreis und Steuersatz gemäss Schema bzw. ein bestehendes detailliertes Inventar) für die Entsteuerung der Warenvorräte per 31. Dezember 1994 verlangt. 5.a.