Dieses Schema verlangt für jede Inventarposition folgende Angaben: Bezeichnung der Ware, Menge, Ankaufspreis (mit Steuer bzw. ohne Steuer), Steuersatz und Name des Lieferanten. Betreffend die selbst hergestellten Waren (Zwischenprodukte und Endfabrikate) darf nur der Wert der verwendeten Werkstoffe eingesetzt werden. Diese Detailbestimmungen, die Fragen technischer Natur regeln und bei deren Beurteilung sich die Rekurskommission eine gewisse Zurückhaltung auferlegt, da der Verwaltung dabei die grössere Sachnähe zuzugestehen ist, sind nach der Ansicht der SRK nicht zu beanstanden. Auch bei diesen von der ESTV