Mehrwertsteuer per 1. Januar 1995 eine gleiche Ausgangsposition. Mit dieser Regelung soll ein gleichmässiger und die Wettbewerbsneutralität beachtender Übergang von der alten zur neuen Steuerrechtsordnung sichergestellt werden. Die SRK gelangt - im Rahmen der von ihr ausgeübten konkreten Normenkontrolle - zur Auffassung, dass jene vom Bundesrat diesbezüglich getroffene Lösung offensichtlich verfassungsmässig ist, da sich der Verordnungsgeber im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens gehalten hat.