Voraussetzung für die Steuerentlastung ist ein detaillierter Nachweis der bezahlten Steuern. Dieser Nachweis kann mit einem detaillierten Inventar der Warenvorräte oder mit einer separaten Aufstellung erbracht werden (vgl. Alois Camenzind/Niklaus Honauer, Handbuch zur neuen Mehrwertsteuer, Bern 1995, S. 330 f. Rz. 1213 ff.; Stephan Kuhn/Peter Spinnler, Mehrwertsteuer, Muri/Bern 1994, S. 147 f.; dieselben, Mehrwertsteuer/Ergänzungsband, Muri/Bern 1994, S. 65).