Die bisher nicht warenumsatzsteuerpflichtigen Unternehmer haben auf dem Einkauf von Waren zum Wiederverkauf oder für die gewerbsmässige Herstellung Warenumsatzsteuer mit 9,3% bezahlt. Im Gegensatz zu den WUST-Grossisten, die solche Waren gegen Grossistenerklärung steuerfrei bezogen haben, würde bei diesen Unternehmungen ohne Steuerentlastung eine Doppelbesteuerung entstehen, weil der Verkauf dieser Waren auf jeden Fall steuerpflichtig ist. Voraussetzung für die Steuerentlastung ist ein detaillierter Nachweis der bezahlten Steuern.