Mit Eingabe vom 17. April 1997 liess der Steuerpflichtige durch seine Vertreterin gegen den Entscheid vom 15. April 1997 bei der ESTV Einsprache erheben. Die Verwaltung forderte die Vertreterin von X. am 6. Januar 1998 auf, bis zum 6. Februar 1998 verschiedene zusätzliche Beweismittel einzureichen (Wareninventar per 31. Dezember 1994 oder das Wareninventar per 31. Oktober 1994 und zusätzliche Dokumente betreffend Wareneinkauf bzw. Warenverkauf für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 1994).