3 1993/94 (in Kopie) ein. Am 13. März 1996 forderte die Verwaltung den Steuerpflichtigen auf, ihr innert einer Frist von 20 Tagen das Wareninventar per 31. Dezember 1994 (bzw. 31. Oktober 1994) zusammen mit den Unterlagen betreffend Wareneinkauf und Warenverkauf für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 1994 einzureichen. Nachdem der Steuerpflichtige die geforderten Unterlagen innert Frist nicht vorgelegt hatte, leitete die ESTV eine Betreibung für den Betrag von Fr. 14 225.- (nebst Zins und Kosten) ein, wobei X. Rechtsvorschlag erhob.