Mit Ergänzungsabrechnung (EA) vom 10. August 1995 belastete die ESTV X. die von ihm in der Abrechnung für das 1. Quartal 1995 geltend gemachte Entsteuerung des Wareninventars von Fr. 14 225.- zurück. Der Steuerpflichtige teilte der Verwaltung mit Schreiben vom 18. August 1995 mit, dass er mit der EA vom 10. August 1995 nicht einverstanden sei, der Jahresabschluss 1993/94 per 31. Oktober 1994 liege zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor und werde nach der Fertigstellung nachgereicht werden.