Im Gegensatz zu den WUST-Grossisten, die solche Waren gegen Grossistenerklärung steuerfrei bezogen haben, würde bei nicht warenumsatzsteuerpflichtigen Unternehmern beim Übergang zur Mehrwertsteuer eine Doppelbelastung entstehen (E. 3d). Die an die mit der Einführung der Mehrwertsteuer neu steuerpflichtigen Unternehmer gestellten Anforderungen für die Steuerentlastung werden in der Broschüre «Übergangsbestimmungen von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer» geregelt (E. 4b). - Bestätigung der Rechtsprechung, wonach im Falle einer teilweisen Gutheissung der Beschwerde bei verspäteter Vorlage von Beweismitteln durch den Beschwerdeführer diesem die Verfahrenskosten aufzuerlegen sind (E. 6).