Das «C.» hat eine eigene Betriebsrechnung. Der um Aufnahme in das Heim ersuchende Betagte meldet sich bei der Stadt B. an. Die Pensionäre als Leistungsempfänger definieren die Heimleistungen (Wohnen, Verpflegung, Betreuung, Pflege) mit der Gemeinde B. bzw. mit deren Amt für Alters- und Gesundheitspflege. Das «C.» bzw. die Stadt B. fakturiert (inkl. Inkasso) die Heimleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an die Heimbewohner. Das «C.» bzw. die Stadt B. tritt also mit Bezugnahme auf die Heimleistungen in eigenem Namen auf.