Dafür erhalte sie ein Honorar von rund Fr. 100 000.- pro Jahr. Die Personalverantwortung liege bei ihr, die Arbeitsverträge würden mit ihr abgeschlossen. Die (nicht schriftlichen) Heimverträge bestünden zwischen der Stadt B. und den Bewohnern. Dementsprechend hätten die Heiminsassen ihre Beiträge an die Stadt B. zu bezahlen. Diese stelle einen sogenannten Kostgeldausweis aus. Die Stadt B. leite die Kostgelder zusammen mit ihren Subventionen an das Heim weiter, damit dieses die Kosten der S. AG decken könne. Das Amt für Alter der Stadt B. überweise monatliche Kostenvorschüsse auf das C.-Bankkonto. Die Stadt B. stelle dem Heim zudem die Infrastruktur (Gebäude) zur Verfügung.